Noch wenige Tage bis zur Wahl. Hier stehen die Zahlen und die Belege.
Der Haushalt 2026 der Stadt Worms plant ein Minus von 40,2 Millionen Euro. Hier können Sie durchrechnen, was Ihre Prioritäten kosten, nachlesen, wie andere Städte aus derselben Lage herausgekommen sind, und Programm für Programm belegt vergleichen, wer sich wozu geäußert hat. Alle Zahlen aus dem Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms. Diese Seite ist ein privates, unabhängiges Angebot, kein Angebot der Stadt Worms, und gibt keine Wahlempfehlung.
Die Programme sind da — wer sagt wozu was?
Eine reine Belegtabelle. Jede Zelle enthält entweder eine im Wahlprogramm belegte Aussage mit Fundstelle — oder den ausdrücklichen Hinweis, dass das Programm zu diesem Thema nichts sagt. Kein Abgleich mit Ihren Antworten, keine Bewertung, keine Empfehlung.
- Stephanie Lohr (CDU) — eigenes Wahlprogramm: „Ganz Worms im Blick. Das Zukunftsprogramm für Worms 2027–2035“, 15 Seiten, zehn Kapitel plus „Vision Worms“ und Ortsteil-Schwerpunkte. stephanielohr.de ↗
- Timo Horst (SPD) — eigenes Wahlprogramm: „Der Weg für Worms“, zehn Bausteine mit je vier Absätzen. zeitfuerworms.com ↗
- Frank Senger (AfD) — kein eigenes OB-Programm auffindbar. Herangezogen: Kommunalprogramm des Kreisverbands Worms, zehn Kapitel, ohne Datumsangabe (Seitenfuß © 2024). afd-worms.de ↗
- Ali Kesler (FDP) — kein eigenes OB-Programm auffindbar. Herangezogen: „Kommunalwahlprogramm 2024 — Worms hat eine Zukunft verdient!“, sieben Kapitel auf fünf Seiten, veröffentlicht 05/2024. fdpworms.de ↗
Jede Zelle wird nach derselben Regel geprüft — bei allen vier Kandidaturen: Lässt sich die Forderung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umsetzen? Die Gemeinde darf „jede öffentliche Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft übernehmen, soweit diese nicht durch Gesetz ausdrücklich anderen Stellen … zugewiesen wird“ (§ 2 Abs. 1 GemO Rheinland-Pfalz). Setzt eine Forderung dagegen Bundes- oder Landesgesetzgebung voraus oder richtet sie sich an Bund und Land, ist sie rot markiert — mit der Rechtsgrundlage.
Rot heißt nicht, die Forderung sei falsch oder unaufrichtig. Sie heißt: Wer sie wählt, wählt Werbung und Druck, keine Entscheidung. Und auch innerhalb des Machtbereichs entscheidet über fast alles der Stadtrat, nicht die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister allein; diese leiten die Verwaltung, bereiten Ratsbeschlüsse vor und führen sie aus (§ 47 GemO RLP).
Ergebnis der Prüfung: markiert sind 1 Feld bei Stephanie Lohr, 1 bei Timo Horst, 3 bei Frank Senger und 2 bei Ali Kesler. Dass die AfD-Spalte am häufigsten betroffen ist, ist ein Ergebnis dieser Regel, kein Eingriff: Ihr Kommunalprogramm adressiert in mehreren Kapiteln ausdrücklich Bund und Land.
Der dunkelrote Block darüber gehört nicht zum Zuständigkeits-Test. Er steht nur dort, wo zum Thema der Zeile behördliche oder gerichtliche Feststellungen über die Bundespartei vorliegen, und gibt ausschließlich deren Wortlaut mit Fundstelle und Link wieder. Er erscheint dreimal und nur in einer Spalte — weil es zu den anderen drei Parteien keine solchen Feststellungen gibt, nicht weil anders geprüft würde. Er bewertet weder das Wormser Kommunalprogramm noch Frank Senger; keine der zitierten Feststellungen ist eine Aussage von ihm. Die vollständige Prüfung steht im Verfassungscheck.
Wo ein Parteiprogramm an die Grenzen der Verfassung stößt
Geprüft wurden die Bundes-Grundsatzprogramme aller vier Parteien, für die in Worms eine Kandidatur antritt — CDU 2024, SPD 2007, FDP 2012 und AfD 2016, zusammen 375 Seiten, jedes vollständig gelesen. Alle vier laufen durch dasselbe Raster aus sieben Prüfdimensionen. Das Ergebnis ist bei CDU, SPD und FDP fast durchgehend die unterste Stufe — das ist der Befund, nicht das Versäumnis. Ein Raster, das nur bei einer Partei anschlägt, wäre keines.
Erstens die Regel dieser Seite. Wer kein eigenes OB-Programm vorgelegt hat, wird am Programm seines Verbands gemessen — das steht so schon bei den Wahlprüfsteinen und betrifft zwei der vier Kandidaturen: Frank Senger (AfD) und Ali Kesler (FDP). Wer ein Parteiprogramm zur Grundlage einer Kandidatur macht, muss sich auch an dessen Grundsatzprogramm messen lassen. Damit diese Regel niemanden einseitig trifft, wird sie hier auf alle vier angewandt — auch dort, wo ein eigenes OB-Programm vorliegt.
Zweitens der äußere Anlass bei der AfD. Bei einer der vier Parteien haben Gerichte und Behörden selbst Feststellungen zur Verfassungstreue getroffen: OVG Nordrhein-Westfalen am 13.05.2024, rechtskräftig durch das Bundesverwaltungsgericht am 20.05.2025, dazu der Beschluss des VG Köln vom 26.02.2026 und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz. Diese Vorgänge sind der Grund, warum ein solcher Abschnitt überhaupt entstanden ist. Der Wortlaut der Entscheidungen steht unter „Außerhalb des Programms“.
Ohne diese beiden Gründe wäre der Abschnitt eine Setzung. Mit ihnen ist er nachvollziehbar — und überprüfbar, weil jede Einstufung am Programmzitat und an der Norm hängt.
Zwischen dem ältesten und dem jüngsten der vier Programme liegen 17 Jahre. Das ist beim Vergleich mitzudenken: Ein Text von 2007 ist zu Fragen geschrieben worden, die es 2026 teils nicht mehr gibt, und schweigt zu solchen, die es 2007 noch nicht gab.
Die FDP arbeitet seit 2025 an einem neuen Grundsatzprogramm. Beschlossen ist es nicht. Gültig sind bis dahin die Karlsruher Freiheitsthesen von 2012 — und nur die sind hier geprüft.
- Es geht um die Bundesparteien, nicht um die Wormser Kandidaturen. Keine der hier untersuchten Passagen ist eine Aussage von Stephanie Lohr, Timo Horst, Frank Senger oder Ali Kesler, und keine fiele in die Zuständigkeit eines Oberbürgermeisters.
- Der Rechtsstand ist nicht „gesichert rechtsextremistisch". Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz diese Einstufung am 26.02.2026 vorläufig untersagt; die Hauptsache ist offen. Rechtskräftig ist seit dem 20.05.2025 allein die Beobachtung als Verdachtsfall. Diese rechtskräftige Entscheidung trägt allerdings inhaltliche Feststellungen zu Menschenwürde und Demokratieprinzip, und das VG Köln ist nicht in der Sache gescheitert, sondern am Beweismaß. Beides steht wörtlich belegt unter „Außerhalb des Programms“.
- Das Programm ist von 2016. Die behördlichen Einstufungen stützen sich überwiegend auf Äußerungen von Funktionsträgern, nicht auf den Programmtext. Wer nur das Programm liest, liest die schwächste Grundlage der Debatte.
Alle vier Programme, sieben Dimensionen, ein Blick
„—“ heißt: Das Programm äußert sich zu dieser Frage nicht. Das ist keine Bewertung, sondern eine Leerstelle — und in einem 118-seitigen Programm eine bemerkenswerte. Jede Einstufung ist unten im Wortlaut belegt.
Die Befunde im Einzelnen
Dieser Block betrifft allein die AfD. Zu CDU, SPD und FDP gibt es keine entsprechenden Feststellungen von Gerichten oder Verfassungsschutzbehörden — deshalb steht hier nichts über sie. Das ist kein Auslassen, sondern der Grund für den zweiten Absatz unter „Warum überhaupt geprüft wurde“.
Der dritte Hinweis oben gilt: Das Grundsatzprogramm von 2016 ist die schwächste Grundlage der Debatte. Die folgenden Befunde stützen sich auf Äußerungen von Funktionsträgern und auf jüngere Programme. Wiedergegeben wird nur, was in der jeweils verlinkten Quelle wörtlich steht — die Bewertung bleibt bei den Gerichten und Behörden, nicht bei dieser Seite.
- OVG NRW, 13.05.2024 (5 A 1216/22 u. a.) — rechtskräftig. Es lägen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolgt, die „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“ gerichtet sind. Es bestehe der „begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“. Gegenüber Flüchtlingen und Muslimen würden „in großem Umfang herabwürdigende Begriffe verwendet“. Zum Demokratieprinzip sah das Gericht Anhaltspunkte, aber ausdrücklich „nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“. Die Revision ließ das Bundesverwaltungsgericht am 20.05.2025 nicht zu. ovg.nrw.de ↗ bverwg.de ↗
- VG Köln, 26.02.2026 (13 L 1109/25) — untersagt die Hochstufung, bestätigt aber die Substanz. „In der erforderlichen Gesamtschau besteht derzeit zumindest der starke Verdacht, dass zu den politischen Zielen der Antragstellerin die Etablierung rechtlicher Kategorisierungen oder Abstufungen gehört, welche an das islamische Glaubensbekenntnis der Betroffenen anknüpfen“ (Rn. 200). Minarett- und Muezzinverbot sowie das Kopftuchverbot aus dem Bundestagswahlprogramm 2025 bewertet das Gericht als verfassungswidrig (Rn. 209, 217). Gescheitert ist die Hochstufung allein am Beweismaß: Die Partei werde durch diese Bestrebungen „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“ (Rn. 158). Volltext ↗
- Verfassungsschutzbericht 2025, vorgestellt am 30.06.2026. „In vielfachen Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentanten kommt ein ethnisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck, das im Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes steht.“ Der Bericht beschreibt eine „ideologische Homogenisierung“ und die regelmäßige Verwendung der Narrative „Umvolkung“ und „Großer Austausch“; die Mitgliederzahl wuchs 2025 auf rund 70.000. Geführt wird die Partei im Bericht als Verdachtsfall. verfassungsschutz.de ↗
- Landesverbände und Rheinland-Pfalz, Stand Juni 2026. Fünf der 16 Landesverbände sind als gesichert rechtsextremistisch eingestuft: Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen. Rheinland-Pfalz nutzt die drei Standardstufen nicht: „Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz darf den Landesverband und seine Untergliederungen beobachten, ohne dass es einer gesonderten Einstufung des Landesverbandes bedarf.“ Zur Begründung heißt es, es gebe „auf allen Ebenen der Partei […] gefestigte und eindeutig belegbare Verbindungen zu Akteuren und Organisationen der verfassungsschutzrelevanten ‚Neuen Rechten‘“ (Stand 31.12.2025). mdi.rlp.de ↗ correctiv.org ↗
- GFF-Gutachten, 25.06.2026 — kein Behördenbefund, sondern eine private Einschätzung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt nach 13 Monaten auf rund 1.500 Seiten zu dem Ergebnis: „Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig“; ein Verbotsverfahren hätte „mit großer Wahrscheinlichkeit“ Erfolg. Ausgewertet wurden nach eigenen Angaben 3.060.680 Datenpunkte, darunter 2.928.163 Social-Media-Beiträge, 69.838 Landtags- und 7.707 Bundestagsdokumente sowie 54.972 Pressemitteilungen. Ein Verbotsantrag ist bis heute nicht gestellt; antragsberechtigt sind allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. freiheitsrechte.org ↗
Zwölf Haushaltsentscheidungen — und was Ihre Prioritäten kosten
Zwölf Entscheidungen, die der Stadtrat wirklich zu treffen hat — jede mit den belegten Zahlen aus dem Haushalt 2026 der Stadt Worms. Sie setzen die Prioritäten, der Lotse rechnet mit. Kein Wahl-O-Mat: kein Abgleich mit Parteien oder Kandidaturen, keine Empfehlung, wen Sie wählen sollen. Die Frage hier ist nicht wer, sondern was es kostet.
Der Haushalt 2026 weist ein geplantes Jahresergebnis von minus 40,2 Millionen Euro aus — bei 377,5 Mio. € Erträgen und 417,7 Mio. € Aufwendungen. Der Vorbericht hält fest, dass die Fachbereiche gehalten sind, „alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen". Probieren Sie aus, was das in Zahlen bedeutet.
1 · Worms ist kein Einzelfall, sondern ein Musterfall. Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland wiesen 2025 ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Mrd. € aus — nach Angaben des Statistischen Bundesamtes „das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990". Die Ausgaben stiegen auf 423,3 Mrd. € (+5,6 %), die Einnahmen nur auf 391,4 Mrd. € (+4,1 %); im Jahr zuvor lag das Defizit noch bei 24,8 Mrd. €. Wer die Wormser Lücke für hausgemacht hält, unterschätzt sie — und wer sie allein für strukturell hält, macht es sich zu leicht.
2 · Neben der Ergebnislücke steht eine zweite, größere Lücke. Den Investitionsauszahlungen von 61.823.900 € stehen 2026 Investitionseinzahlungen von 14.088.400 € gegenüber — aus Investitionszuwendungen (12.328.400 €), Beiträgen (1.750.000 €) und sonstigen Einzahlungen (10.000 €). Es bleiben 47.735.500 €, die über Kredite finanziert werden müssen. Diese Summe taucht im Jahresergebnis von −40,2 Mio. € nicht auf: Der Ergebnishaushalt zeigt den Werteverzehr, nicht den Finanzierungsbedarf.
3 · Die freiwilligen Leistungen sind rechnerisch nicht das Problem. Im Ergebnishaushalt nach Produktbereichen kostet die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2026 65.310.500 €. Dagegen stehen Sportförderung (1.762.400 €), Volkshochschulen und Büchereien (1.439.400 €), Theater, Musikpflege und Musikschulen (777.000 €) sowie Heimat- und sonstige Kulturpflege (737.000 €) — zusammen 4.715.800 €. Das ist rund ein Vierzehntel des einen Postens und 11,7 % des Defizits. Wer die Lücke über diese vier Bereiche schließen wollte, müsste sie mehr als achtmal streichen. Das ist kein Argument dafür, sie unangetastet zu lassen — es ist eine Aussage darüber, wie weit man damit kommt.
Zu 1: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 114 vom 01.04.2026 („Kommunales Finanzierungsdefizit 2025"). Zu 2 und 3: Kurzdarstellung Haushalt 2026 der Stadt Worms, Übersicht über Investitionsein- und -auszahlungen 2026 sowie Ergebnishaushalt nach Produktbereichen, jeweils Ansatz 2026. Die Summen 47.735.500 € und 4.715.800 € sowie der Anteil von 11,7 % sind eigene Additionen der dort einzeln ausgewiesenen Beträge, bezogen auf das geplante Jahresergebnis von −40.227.500 €.
Der Worms-O-Mat zeigt, dass die Lücke bleibt. Woanders wurde sie geschlossen — so.
Recherche zu Städten in vergleichbarer Lage: Wie sind sie aus dem strukturellen Defizit gekommen, was hat die Wirtschaft gestärkt, was die Steuereinnahmen erhöht? Jeder Fall mit Zahlen und Quelle, jeder mit einer ehrlichen Einschätzung, ob er auf Worms übertragbar ist.
Worms hat den großen Schuldenschnitt bereits bekommen. Am 16.05.2024 übergaben Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling der Stadt den Bescheid über 123.270.107 € — das Land übernahm 55 % der anrechenbaren Liquiditätsschulden und trägt Zins, Tilgung und das Zinsänderungsrisiko dauerhaft.
Zwei Jahre später plant der Haushalt 2026 trotzdem −40,2 Mio. € und bis 2029 durchgehend rund −48 Mio. € pro Jahr. Das ist keine Wormser Besonderheit, sondern der am besten belegte Befund der gesamten Forschungslage: Entschuldungsprogramme beseitigen den Altschuldenberg, nicht das laufende Ergebnisproblem. Wer „Altschuldenlösung" sagt, beantwortet für Worms eine Frage, die schon beantwortet ist.
Der Schuldenschnitt war kein Geschenk, sondern ein Vertrag. Der Vorbericht des Haushaltsplans 2026 formuliert es so:
„Im Zuge des PEK-RP haben wir uns dazu verpflichtet, die verbleibende Restschuld bis zum Ablauf des Jahres 2053 zurückzuführen. Der jährliche Mindest-Rückführungsbetrag gemäß § 105 Abs. 4 GemO beläuft sich auf 5.037.000 €. Aufgrund der ausgewiesenen Fehlbeträge in den Jahren 2024 – 2029 kann die Tilgung von Liquiditätskrediten zumindest in diesen Jahren nicht erfolgen; es müssen neue Kredite aufgenommen werden.“
Im Klartext: Worms hat sich mit dem Schuldenschnitt verpflichtet, ab sofort jedes Jahr mindestens 5,04 Mio. € zu tilgen — und kann das bis mindestens 2029 nicht leisten. Statt zu tilgen, muss die Stadt neue Liquiditätskredite aufnehmen. Der Schnitt hat also nicht nur das strukturelle Defizit nicht gelöst, er hat eine bis 2053 laufende Verpflichtung geschaffen, die von Anfang an gerissen wird.
Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Vorbericht, S. 37 von 525. Buchhalterisch erhöhte der Schnitt die Kapitalrücklage um 123.270 T€ auf 392.160 T€. Zum Landesbild hält derselbe Vorbericht fest, dass Rheinland-Pfalz 2022 pro Kopf die am höchsten verschuldete kommunale Ebene war und durch PEK-RP erstmals nicht mehr unter den drei höchstverschuldeten liegt (2024: 2.388 € je Einwohner, 2023: 3.076 €).
So kann Worms wieder WOW werden
Die Stationen davor rechnen den Ist-Zustand durch. Diese hier stellt die andere Frage: Was müsste passieren, damit Worms 2040 nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt hat, sondern ein Standort ist, um den es sich lohnt? Vier Szenarien, jedes mit dem belegten Ausgangswert von heute, dem Rechenweg und der Antwort auf die Frage, ob es auch dann noch trägt, wenn die Konjunktur kippt.
- Jede Ausgangszahl ist belegt und stammt aus dem Haushaltsplan 2026, dem Jahresabschluss 2020 oder den sieben Fällen der Station davor. Wo eine Zahl fehlt, steht sie nicht da.
- Jede Fortschreibung zeigt ihren Rechenweg und ihre Annahme. Eine Annahme ist keine Prognose — sie sagt nur, was folgt, wenn etwas eintritt.
- Kein Szenario stammt aus einem Wahlprogramm und keines ist eine Empfehlung, jemanden zu wählen. Wer die Programme vergleichen will, findet sie belegt in den Wahlprüfsteinen.
„Zukunftssicher“ heißt nicht „ehrgeizig“, sondern: Es hält auch dann, wenn es schlechter läuft. Deshalb laufen alle vier Szenarien gegen dieselben drei Erschütterungen — jede davon ist auf dieser Seite belegt.
1. Die Zinsen steigen. Der Wormser Haushalt plant die Zinsen für Kassenkredite von 2,215 Mio. € (2024) auf 5,605 Mio. € (2029). Szenario 1 und 3 halten das aus, weil sie die Basis verbreitern statt den Gipfel zu erhöhen. Szenario 2 leidet zuerst, weil Reisen als Erstes gestrichen werden. Szenario 4 wird dadurch nicht schwächer, sondern dringender.
2. Die Konjunktur kippt. Genau daran ist der Stärkungspakt NRW gescheitert: Das RWI hält fest, dass die Konsolidierung bei zwei Dritteln von 61 Kommunen voraussichtlich nicht nachhaltig ist, weil sie auf günstiger Konjunktur, Bundeshilfen und sinkenden Zinsen beruhte. Ein Szenario, das eine gute Lage voraussetzt, ist widerlegt, bevor es beschlossen wird.
3. Das Land zahlt nicht mehr. Das Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“ bringt je 9,2 Mio. € und macht einen Ausgleich laut Vorbericht „nicht annähernd möglich“. Parallel läuft die Verpflichtung aus dem Schuldenschnitt weiter: mindestens 5,037 Mio. € Tilgung pro Jahr bis 2053, die bis mindestens 2029 nicht geleistet werden kann. Nur Szenario 1 ist von dieser Erschütterung nicht direkt betroffen.
- Ein zweiter Schuldenschnitt. Der erste kam am 16.05.2024 über 123.270.107 € und hat das laufende Defizit nicht berührt. Er ist nicht wiederholbar und war nie die Lösung des Ergebnisproblems.
- Eine Hebesatzsenkung nach Monheimer Vorbild. Bei 458 Betrieben, die ohnehin keine Gewerbesteuer zahlen, kostet sie sofort und wirkt frühestens Jahre später — bei −40,2 Mio. € und laufender Entschuldungspartnerschaft kaum zu vertreten.
- Eine weitere Grundsteuererhöhung als Strategie. Seit 2012 gab es allein bei der Grundsteuer sechs Erhöhungen. Der Satz für Wohngrundstücke liegt bei 633 Prozent, für Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke ab 2026 bei 1.248 Prozent. Aufkommensneutral hätte er auf 800 Prozent steigen müssen — die Quelle ist ausgereizt, nicht ungenutzt.
- Eine Einmalzahlung. 2021 hat genau eine über 11,7 Mio. € das Rekordjahr von 65,7 Mio. € erzeugt. Ein Rekord, der aus einer Einmalzahlung stammt, ist kein Trend und keine Planungsgrundlage.
Fragen Sie die Quellen direkt.
Durchsucht werden die Vorberichte der Haushaltspläne 2020–2026, die Jahresabschlüsse 2020–2024, die Kurzdarstellungen ab 2017, die vier Wahlprogramme und das AfD-Grundsatzprogramm. Die Suche läuft in Ihrem Browser; formuliert wird die Antwort von einem Sprachmodell, das ausschließlich die gefundenen Stellen verwenden darf. Unter jeder Antwort steht, worauf sie beruht.
Keine Anmeldung, keine Cookies. Die Frage und die gefundenen Passagen gehen zur Formulierung an Mistral AI (EU); Ihre Suchbegriffe werden nicht gespeichert. Näheres im Datenschutz.
Nicht nach Ämtern sortiert. Nach Ihrem Leben.
Bürgerinnen und Bürger denken nicht in Zuständigkeiten — der Lotse übersetzt jede Lebenslage in die richtigen Schritte, Stellen und Unterlagen der Stadt Worms.
Anna zieht nach Worms — ohne einen einzigen Medienbruch
Die komplette Strecke vom ersten „Hallo" bis zum Bescheid im Postfach. Persona und alle Personendaten sind synthetisch; jede Sachaussage über Worms ist belegt.
Einmal ausweisen, nie wieder abtippen
Der Lotse hängt an der staatlichen Identitäts-Infrastruktur — Stammdaten kommen aus dem
Konto, nicht aus der Tastatur. Das Once-Only-Prinzip ist seit dem OZG-Änderungsgesetz (in Kraft 24.07.2024)
gesetzlich verankert.
Quelle: digitale-verwaltung.de, OZG-Änderungsgesetz, abgerufen 31.07.2026.
Vertrauensniveaus der BundID: BMI-Leitfaden „Die BundID" für Behörden, Stand 05/2024, abgerufen 31.07.2026 · EUDI-Wallet-Zeitplan: bmds.bund.de („erste Stufe Anfang 2027", Entwicklung SPRIND/BSI/Bundesdruckerei/Fraunhofer AISEC), abgerufen 31.07.2026.
Beide Seiten des Schreibtischs — eine Plattform
Die entscheidende Frage jedes Bürgerportals: Wie kommen die Daten zum Sachbearbeiter? Antwort: als strukturiertes, authentifiziertes Antragspaket — nicht als E-Mail-Freitext.
Konzeptdarstellung der Zielarchitektur (FITKO-Zustelldienst FIT-Connect, DVDV) — keine Aussage über den heutigen Anschlussstand der Stadt Worms. Worms nutzt heute bereits externe Antragsstrecken, u.a. wohnsitzanmeldung.gov.de und antrag-kommunal.service.rlp.de (worms.de, Online-Dienste-Übersicht, abgerufen 31.07.2026).
Außen: der Bürgerlotse
Versteht Alltagssprache, kennt Satzung, Gebühr und Zuständigkeit, füllt vor, reicht ein — und sagt ehrlich, wo der Mensch im Amt entscheidet.
- Lebenslagen statt Behördengliederung
- Jede Auskunft mit Fundstelle und Stand
- Antragspaket statt Kontaktformular
Innen: das Sachbearbeiter-Cockpit
Derselbe Vorgang, dieselbe Wissensbasis — aus Sicht der Verwaltung: vollständig vorgeprüft, entscheidungsreif aufbereitet.
- ✓ Identität: BundID, Vertrauensniveau hoch
- ✓ Wohnungsgeberbestätigung liegt bei
- ✓ Plausibilität Einzugsdatum/Adresse geprüft
- → Entwurf der Meldebestätigung liegt zur Freigabe vor — Entscheidung beim Menschen
Quellenverzeichnis
Die Belege zu den einzelnen Aussagen stehen jeweils direkt an der Stelle, an der sie verwendet werden — in den Wahlprüfsteinen zellenweise, im Worms-O-Mat je These, in der Standortentwicklung je Fall. Hier stehen die übergreifenden Quellen.
Haushalt und Finanzen der Stadt Worms
- Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Band 1, 525 Seiten, Beschlussvorlage 2/136/24-29, sowie die Kurzdarstellung Haushalt 2026 — Quelle sämtlicher Ausgangswerte des Worms-O-Mat. Abgerufen 07.08.2026.
- Schuldenschnitt 2024: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 16.05.2024 — Übergabe des PEK-RP-Bescheids über 123.270.107 € an die Stadt Worms, 55 % der anrechenbaren Liquiditätsschulden. Abgerufen 10.08.2026.
- Kommunale Finanzlage bundesweit: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 114 vom 01.04.2026 — Finanzierungsdefizit der Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) 2025: 31,9 Mrd. €, Ausgaben 423,3 Mrd. € (+5,6 %), Einnahmen 391,4 Mrd. € (+4,1 %), Vorjahresdefizit 24,8 Mrd. €. destatis.de ↗ Abgerufen 14.08.2026.
- ISEK Domquartier inklusive vorbereitender Untersuchungen, Stand 26.03.2025, Anlage zu Beschlussvorlage 6/062/24-29 — Kosten- und Finanzierungsübersicht, Förderquote 90 %.
- Rats- und Bürgerinformationssystem worms.gremien.info (System MORE Rubin): 2.093 Sitzungen ab 01.09.2004 mit Vorlagen und Anlagen. Die Startseite ist auf NOINDEX und NOFOLLOW gesetzt. Die maschinenlesbare OParl-Schnittstelle ist nach eigener Fehlermeldung nur zwischen 01:00 und 05:00 Uhr verfügbar; außerhalb dieses Fensters antwortet sie mit Fehlercode 503. Eigener Abruf 07.08. und 10.08.2026.
Wahlprogramme und amtliche Grundlagen (Abrufe 10.08.2026)
- Stephanie Lohr (CDU): „Ganz Worms im Blick. Das Zukunftsprogramm für Worms 2027–2035", 15 Seiten, PDF verlinkt auf stephanielohr.de.
- Timo Horst (SPD): „Der Weg für Worms", zehn Bausteine, zeitfuerworms.com.
- AfD-Kreisverband Worms: Kommunalprogramm, zehn Kapitel, ohne Datumsangabe (Seitenfuß © 2024), afd-worms.de/kommunalprogramm/. Kein eigenes OB-Programm des Kandidaten auffindbar.
- FDP-Kreisverband Worms: „Kommunalwahlprogramm 2024 — Worms hat eine Zukunft verdient!", sieben Kapitel auf fünf Seiten, veröffentlicht 05/2024, fdpworms.de. Kein eigenes OB-Programm des Kandidaten auffindbar.
- Bekanntmachung der Wahlvorschläge der Stadt Worms vom 31.07.2026 — vier zugelassene Kandidaturen, Wahltermin 13.09.2026, etwaige Stichwahl 27.09.2026.
Die vier Bundes-Grundsatzprogramme (Grundlage des Verfassungschecks)
- CDU: „In Freiheit leben. Deutschland sicher in die Zukunft führen“ — Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands, beschlossen am 07.05.2024, 82 Seiten. PDF auf cdu.de ↗. Seitenangaben im Verfassungscheck beziehen sich auf diese Fassung. Abgerufen 14.08.2026.
- SPD: „Hamburger Programm“ — Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, beschlossen am 28.10.2007 auf dem Bundesparteitag in Hamburg, 79 Seiten. PDF auf spd.de ↗. Zitiert wird nach den Kapitelnummern des Programms. Abgerufen 14.08.2026.
- FDP: „Verantwortung für die Freiheit. Karlsruher Freiheitsthesen der FDP für eine offene Bürgergesellschaft“ — beschlossen am 22.04.2012 auf dem 63. Ordentlichen Bundesparteitag in Karlsruhe, 118 Seiten, 101 nummerierte Thesen. PDF ↗, Übersicht auf fdp.de ↗. Zitiert wird nach Thesennummern. Hinweis: Die FDP arbeitet seit 2025 an einem neuen Grundsatzprogramm; beschlossen ist es zum Abrufdatum nicht. Abgerufen 14.08.2026.
- AfD: „Programm für Deutschland. Das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland“, 2016, 96 Seiten. PDF auf afd.de ↗. Zitiert wird nach Kapitelnummern und Seiten dieser Fassung. Abgerufen 10.08.2026.
Recht und Rechtsprechung
- Zuständigkeits-Test: § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 47 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz; § 17a Abs. 2 GemO RLP (Ausschluss von Bauleitplänen und Haushaltssatzung vom Bürgerentscheid); Art. 74 Abs. 1 Nr. 4 und 6 Grundgesetz; § 6 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz.
- Verfassungscheck — Maßstab und behördliche Feststellungen: BVerfG 17.01.2017 (2 BvB 1/13, NPD) · BVerfG 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, Asylbewerberleistungsgesetz) · OVG NRW 13.05.2024 (5 A 1216/22 u. a.) · BVerwG 20.05.2025 (6 B 21.24 u. a., PM 54/2025) · VG Köln 26.02.2026 (13 L 1109/25).
- Verfassungscheck — Rechtsprechung zu den sieben Prüfdimensionen: BVerfG 31.10.1990 (2 BvF 2/89, 2 BvF 6/89, BVerfGE 83, 37, kommunales Ausländerwahlrecht Schleswig-Holstein; parallel 2 BvF 3/89 zu Hamburg) · BVerfG 14.05.1996 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, BVerfGE 94, 49, sichere Drittstaaten) · BVerfG 25.03.2014 (1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11, ZDF, Gebot der Staatsferne) · BVerfG 10.10.2017 (1 BvR 2019/16, dritter Geschlechtseintrag) · BVerfG 30.06.2009 (2 BvE 2/08 u. a., Lissabon) · BVerfG 22.06.1995 (2 BvL 37/91) und BVerfG 18.01.2006 (2 BvR 2194/99) zum Halbteilungsgrundsatz · Thüringer Verfassungsgerichtshof 15.07.2020 und Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 23.10.2020 zu Paritätsgesetzen. Normen: Art. 1, 3, 4, 5 Abs. 1 Satz 2, 7, 12 Abs. 2, 16, 16a, 20 Abs. 2, 23, 28 Abs. 1, 79 Abs. 2 und 3, 87a Abs. 2 bis 4, 116, 140 GG i. V. m. Art. 137 und 141 WRV; §§ 3 ff. AsylG.
- Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz, Ministerium des Innern und für Sport, „Parteien und Parteistrukturen", Stand 31.12.2025.
Standortentwicklung — die sieben Fälle
- RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zum Stärkungspakt Stadtfinanzen NRW; Pressemitteilungen des Landes NRW zu Defizitabbau und Haushaltsausgleich.
- Hessisches Finanzministerium und Stadt Offenbach am Main zur HESSENKASSE; Pressemeldungen der Stadt vom 13.08.2025 (Gewerbesteuer-Allzeithoch) und 21.11.2025 (Arbeitsplätze, Ansiedlungen).
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2020 zum kommunalen Finanzausgleich; Landesfinanzausgleichsgesetz vom 07.12.2022; Finanzausgleichsmasse 2023 plus 357 Mio. € (plus 10,2 %).
- Stadt Monheim am Rhein (Ratsbeschluss 28.03.2012, Hebesätze 435/300/285/265, Sparkonzept); Bund der Steuerzahler; ifo Dresden berichtet / Deutsches Steuerzahlerinstitut zum Fall Monheim.
- ILS, „Interkommunale Gewerbegebiete in Deutschland"; Interkommunales Gewerbegebiet Limes. Regionalverband Ruhr zu Brachflächenpotenzialen; Duisburg-Walsum, ehemalige Papierfabrik.
- ARL, „Kommunale Wirtschaftsförderung"; KommunalWiki, „Bestandspflege".
Sonstiges
- Statistikstelle der Stadt Worms: 87.809 Einwohner mit Hauptwohnsitz, Stand 31.12.2022.
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- Kandidaturen sind mit Monogrammen dargestellt; für Presse- und Kampagnenbilder liegen keine Nutzungsrechte vor.