Worms-O-Mat Haushalt, Programme und Belege zur OB-Wahl am 13.09.2026
Oberbürgermeisterwahl Worms · 13. September 2026

Vier Wochen bis zur Wahl. Hier stehen die Zahlen und die Belege.

Der Haushalt 2026 der Stadt Worms plant ein Minus von 40,2 Millionen Euro. Hier können Sie durchrechnen, was Ihre Prioritäten kosten, nachlesen, wie andere Städte aus derselben Lage herausgekommen sind, und Programm für Programm belegt vergleichen, wer sich wozu geäußert hat. Alle Zahlen aus dem Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms. Diese Seite ist ein privates, unabhängiges Angebot, kein Angebot der Stadt Worms, und gibt keine Wahlempfehlung.

Worms-O-Mat · Ihr Haushalt

Nicht: Wen soll ich wählen? Sondern: Was kostet, was Sie wollen.

Zwölf Entscheidungen, die der Stadtrat wirklich zu treffen hat — jede mit den belegten Zahlen aus dem Haushalt 2026 der Stadt Worms. Sie setzen die Prioritäten, der Lotse rechnet mit. Kein Abgleich mit Parteien oder Kandidaturen.

Der Haushalt 2026 weist ein geplantes Jahresergebnis von minus 40,2 Millionen Euro aus — bei 377,5 Mio. € Erträgen und 417,7 Mio. € Aufwendungen. Der Vorbericht hält fest, dass die Fachbereiche gehalten sind, „alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen". Probieren Sie aus, was das in Zahlen bedeutet.

Ausgangslage 2026
−40,2 Mio. €
Geplantes Jahresergebnis laut Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms. Zum Vergleich: Ist-Ergebnis 2024 −25,6 Mio. €, Ansatz 2025 −55,3 Mio. €.
These 1 von 12
Belegte Fakten dazu
    Ihr Haushalt 2026
    −40,2 Mio. €
    Weg bis zum ausgeglichenen Haushalt
    Alle Ausgangswerte und Fakten stammen aus dem Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms (Band 1, 525 Seiten, Beschlussvorlage 2/136/24-29) und der Kurzdarstellung Haushalt 2026, beide abgerufen 07.08.2026, sowie aus den im Rats- und Bürgerinformationssystem worms.gremien.info öffentlich abrufbaren Beschlussvorlagen. Die Wirkungsbeträge sind vereinfachte Modellrechnungen dieser Demo auf Basis der belegten Ausgangswerte — keine Prognose der Stadt Worms und keine haushaltsrechtliche Berechnung. Der Worms-O-Mat bildet keine Positionen von Parteien oder Kandidaturen ab und gibt keine Wahlempfehlung.
    Standortentwicklung · sieben ausgewertete Fälle

    Der Worms-O-Mat zeigt, dass die Lücke bleibt. Woanders wurde sie geschlossen — so.

    Recherche zu Städten in vergleichbarer Lage: Wie sind sie aus dem strukturellen Defizit gekommen, was hat die Wirtschaft gestärkt, was die Steuereinnahmen erhöht? Jeder Fall mit Zahlen und Quelle, jeder mit einer ehrlichen Einschätzung, ob er auf Worms übertragbar ist.

    Der Befund, der die Frage dreht

    Worms hat den großen Schuldenschnitt bereits bekommen. Am 16.05.2024 übergaben Finanzministerin Doris Ahnen und Innenminister Michael Ebling der Stadt den Bescheid über 123.270.107 € — das Land übernahm 55 % der anrechenbaren Liquiditätsschulden und trägt Zins, Tilgung und das Zinsänderungsrisiko dauerhaft.

    Zwei Jahre später plant der Haushalt 2026 trotzdem −40,2 Mio. € und bis 2029 durchgehend rund −48 Mio. € pro Jahr. Das ist keine Wormser Besonderheit, sondern der am besten belegte Befund der gesamten Forschungslage: Entschuldungsprogramme beseitigen den Altschuldenberg, nicht das laufende Ergebnisproblem. Wer „Altschuldenlösung" sagt, beantwortet für Worms eine Frage, die schon beantwortet ist.

    Die Hebel, sortiert nach belegter Wirkung
      Quellen je Fall sind in der Karte angegeben, alle abgerufen am 10.08.2026. Die Wormser Zahlen stammen aus dem Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms und aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz vom 16.05.2024. Die Einordnung „übertragbar / mit Vorbehalt / nicht darstellbar" ist die Bewertung dieser Recherche — keine Aussage der genannten Städte, Institute oder Ministerien. Wo eine Zahl fehlt, ist sie nicht genannt statt geschätzt.
      Wahlprüfsteine zur Oberbürgermeisterwahl

      Die Programme sind da — wer sagt wozu was?

      Eine reine Belegtabelle. Jede Zelle enthält entweder eine im Wahlprogramm belegte Aussage mit Fundstelle — oder den ausdrücklichen Hinweis, dass das Programm zu diesem Thema nichts sagt. Kein Abgleich mit Ihren Antworten, keine Bewertung, keine Empfehlung.

      Was diese Tabelle ist und was nicht. Stand 10.08.2026, gut vier Wochen vor der Wahl am 13.09.2026. Gegenüber der ersten Fassung vom 07.08.2026 hat sich die Quellenlage verändert: Stephanie Lohr und Timo Horst haben eigene Wahlprogramme veröffentlicht, die Tabelle zitiert jetzt daraus. Für Frank Senger und Ali Kesler ist weiterhin kein eigenes OB-Wahlprogramm auffindbar; für sie steht in der Tabelle das Programm ihres Kreisverbands — ausdrücklich als Aussage der Partei, nicht der Person gekennzeichnet. Eine leere Zelle bedeutet ausschließlich: an dieser Fundstelle nicht behandelt. Sie bedeutet nicht, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat keine Position hat, und sie ist kein Werturteil. Alle vier Kandidaturen wurden mit identischem Rechercheaufwand geprüft.
      Die vier ausgewerteten Quellen (alle abgerufen am 10.08.2026)
      • Stephanie Lohr (CDU) — eigenes Wahlprogramm: „Ganz Worms im Blick. Das Zukunftsprogramm für Worms 2027–2035“, 15 Seiten, zehn Kapitel plus „Vision Worms“ und Ortsteil-Schwerpunkte. stephanielohr.de ↗
      • Timo Horst (SPD) — eigenes Wahlprogramm: „Der Weg für Worms“, zehn Bausteine mit je vier Absätzen. zeitfuerworms.com ↗
      • Frank Senger (AfD)kein eigenes OB-Programm auffindbar. Herangezogen: Kommunalprogramm des Kreisverbands Worms, zehn Kapitel, ohne Datumsangabe (Seitenfuß © 2024). afd-worms.de ↗
      • Ali Kesler (FDP)kein eigenes OB-Programm auffindbar. Herangezogen: „Kommunalwahlprogramm 2024 — Worms hat eine Zukunft verdient!“, sieben Kapitel auf fünf Seiten, veröffentlicht 05/2024. fdpworms.de ↗
      Zuständigkeits-Test: Kann die Stadt das überhaupt?

      Jede Zelle wird nach derselben Regel geprüft — bei allen vier Kandidaturen: Lässt sich die Forderung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umsetzen? Die Gemeinde darf „jede öffentliche Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft übernehmen, soweit diese nicht durch Gesetz ausdrücklich anderen Stellen … zugewiesen wird“ (§ 2 Abs. 1 GemO Rheinland-Pfalz). Setzt eine Forderung dagegen Bundes- oder Landesgesetzgebung voraus oder richtet sie sich an Bund und Land, ist sie rot markiert — mit der Rechtsgrundlage.

      Rot heißt nicht, die Forderung sei falsch oder unaufrichtig. Sie heißt: Wer sie wählt, wählt Werbung und Druck, keine Entscheidung. Und auch innerhalb des Machtbereichs entscheidet über fast alles der Stadtrat, nicht die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister allein; diese leiten die Verwaltung, bereiten Ratsbeschlüsse vor und führen sie aus (§ 47 GemO RLP).

      Ergebnis der Prüfung: markiert sind 1 Feld bei Stephanie Lohr, 1 bei Timo Horst, 3 bei Frank Senger und 2 bei Ali Kesler. Dass die AfD-Spalte am häufigsten betroffen ist, ist ein Ergebnis dieser Regel, kein Eingriff: Ihr Kommunalprogramm adressiert in mehreren Kapiteln ausdrücklich Bund und Land.

      wörtliches Zitat aus dem Programm sinngemäß belegt Aussage der Partei, nicht der Person an der Fundstelle nicht behandelt nicht im Machtbereich der Stadt
      Amtliche Grundlage. Zugelassen sind laut Bekanntmachung der Wahlvorschläge der Stadt Worms vom 31.07.2026 vier Kandidaturen: Stephanie Lohr (CDU, Jg. 1983, Bürgermeisterin), Timo Horst (SPD, Jg. 1979, Stadtentwicklungsdezernent), Frank Senger (AfD, Jg. 1986, Volkswirt und Landtagsabgeordneter) und Ali Kesler (FDP, Jg. 1990, Unternehmer). Wahltermin ist der 13.09.2026, eine etwaige Stichwahl der 27.09.2026. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Reihenfolge in dieser Tabelle folgt der amtlichen Bekanntmachung.
      Die Kandidaturen sind mit Monogrammen statt Fotos dargestellt: Für Presse- und Kampagnenbilder liegen dieser Demo keine Nutzungsrechte vor. Quellen je Zelle sind direkt in der Tabelle angegeben, alle abgerufen am 10.08.2026. Die Themenzeilen folgen den Entscheidungen, die der Haushalt 2026 abbildet, ergänzt um drei Felder — Mobilität, Gesundheit sowie Sicherheit und Sauberkeit —, zu denen sich die Programme durchgängig äußern. Zwei der vier Kandidaturen — Stephanie Lohr und Timo Horst — sind zum Zeitpunkt der Wahl amtierende Mitglieder des Stadtvorstands der Stadt Worms; das ist der amtlichen Bekanntmachung entnommen und dient hier allein der Einordnung ihrer bisherigen Zuständigkeiten. Diese Demo steht in keiner Verbindung zur Stadt Worms, zu einer Partei oder zu einer Kandidatur und verfolgt keine Wahlwerbung. Kandidatinnen und Kandidaten, die Aussagen ergänzt oder korrigiert sehen möchten, können sich an neuland.ai wenden.
      Verfassungscheck · Grundsatzprogramme am Maßstab des Grundgesetzes

      Wo ein Parteiprogramm an die Grenzen der Verfassung stößt

      Zu zwei der vier Kandidaturen liegt kein eigenes OB-Programm vor; in der Tabelle oben steht dort das Programm des Kreisverbands. Wer ein Parteiprogramm zur Grundlage einer Kandidatur macht, muss sich auch an dessen Grundsatzprogramm messen lassen. Geprüft wurde das AfD-Grundsatzprogramm von 2016, 96 Seiten, vollständig gelesen.

      Bevor Sie weiterlesen — drei Einordnungen, ohne die dieser Abschnitt irreführend wäre.
      • Es geht um die Bundespartei, nicht um den Wormser Kandidaten. Keine der hier untersuchten Passagen ist eine Aussage von Frank Senger, und keine fiele in die Zuständigkeit eines Oberbürgermeisters.
      • Der Rechtsstand ist nicht „gesichert rechtsextremistisch". Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz diese Einstufung am 26.02.2026 vorläufig untersagt; die Hauptsache ist offen. Rechtskräftig ist seit dem 20.05.2025 allein die Beobachtung als Verdachtsfall.
      • Das Programm ist von 2016. Die behördlichen Einstufungen stützen sich überwiegend auf Äußerungen von Funktionsträgern, nicht auf den Programmtext. Wer nur das Programm liest, liest die schwächste Grundlage der Debatte.
      Der Maßstab — drei Begriffe, die regelmäßig durcheinandergehen
      VerfassungswidrigEine einzelne Forderung lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren. Verbreitet und für sich unspektakulär — Parteien fordern regelmäßig Dinge, die eine Verfassungsänderung oder eine Korrektur durch Karlsruhe erfordern würden.
      VerfassungsfeindlichEtwas anderes: Die Partei geht darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Deren Kernbestand hat das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil vom 17.01.2017 eng gefasst — Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip.
      VerbotenSetzt zusätzlich voraus, dass die Partei ihre Ziele auch durchsetzen könnte. Genau daran scheiterte 2017 das NPD-Verbot, obwohl das Gericht die Verfassungsfeindlichkeit bejahte. Dieser Abschnitt trifft dazu keine Aussage.
      berührt den Kernbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzelner Grundrechtskonflikt, ohne den Kernbestand zu berühren verfassungspolitisch strittig, aber legitim
      Ergebnis in drei Sätzen

      Das Grundsatzprogramm enthält an drei Stellen Positionen, die den vom Bundesverfassungsgericht definierten Kernbestand berühren: die kollektive Absage an den Islam samt daraus abgeleiteter Sonderregeln, die ethnische Grundierung von Familien- und Staatsangehörigkeitspolitik und den Umbau des individuellen Asylgrundrechts. Es enthält daneben mehrere einzelne Verfassungskonflikte — am deutlichsten den Bundeswehreinsatz zum Grenzschutz gegen Art. 87a Abs. 2 GG — und einen erheblichen Teil an Forderungen, die schlicht Verfassungsänderungen wären und politisch völlig legitim sind.

      Der Befund der Gerichte trifft es präzise: hinreichende Anhaltspunkte ja, rechtskräftig seit Mai 2025 — die Gewissheit, dass verfassungsfeindliche Positionen das Gesamtbild prägen, bislang nicht.

      Grundlage: „Programm für Deutschland. Das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland", 2016, PDF auf afd.de, abgerufen 10.08.2026 — Kapitel- und Seitenangaben beziehen sich auf diese Fassung. Rechtsprechung: BVerfG 17.01.2017 (2 BvB 1/13), BVerfG 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11), OVG NRW 13.05.2024 (5 A 1216/22 u. a.), BVerwG 20.05.2025 (6 B 21.24 u. a., PM 54/2025), VG Köln 26.02.2026 (13 L 1109/25); Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz, Stand 31.12.2025. Die Zuordnung zu A, B und C ist die Bewertung dieser Analyse — belegt und zitierfähig sind allein die Programmzitate, die Normen und die referierten Entscheidungen. Kein Rechtsrat, kein Gutachten. Verbindlich über Verfassungsfeindlichkeit entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht im Verbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG; ein solches Verfahren ist nicht anhängig. Diese Demo steht in keiner Verbindung zur Stadt Worms, zu einer Partei oder zu einer Kandidatur und verfolgt keine Wahlwerbung.
      Einstieg nach Lebenslagen

      Nicht nach Ämtern sortiert. Nach Ihrem Leben.

      Bürgerinnen und Bürger denken nicht in Zuständigkeiten — der Lotse übersetzt jede Lebenslage in die richtigen Schritte, Stellen und Unterlagen der Stadt Worms.

      End-to-End durchgespielt

      Anna zieht nach Worms — ohne einen einzigen Medienbruch

      Die komplette Strecke vom ersten „Hallo" bis zum Bescheid im Postfach. Persona und alle Personendaten sind synthetisch; jede Sachaussage über Worms ist belegt.

      Identität & Stammdaten

      Einmal ausweisen, nie wieder abtippen

      Der Lotse hängt an der staatlichen Identitäts-Infrastruktur — Stammdaten kommen aus dem Konto, nicht aus der Tastatur. Das Once-Only-Prinzip ist seit dem OZG-Änderungsgesetz (in Kraft 24.07.2024) gesetzlich verankert.
      Quelle: digitale-verwaltung.de, OZG-Änderungsgesetz, abgerufen 31.07.2026.

      Online-Ausweis
      Vertrauensniveau hoch
      Personalausweis, eAT oder eID-Karte — auch mit EU-eID-Mitteln nutzbar.
      ELSTER-Zertifikat
      Vertrauensniveau substanziell
      Das Software-Zertifikat aus der Steuerwelt + PIN — millionenfach vorhanden, sofort einsetzbar.
      BundID-Basiskonto
      Basisregistrierung
      Benutzername/Passwort — reicht für einfache Auskünfte und unkritische Anliegen.
      EUDI-Wallet
      geplant ab Anfang 2027
      Die staatliche europäische ID-Wallet (eIDAS 2.0) — Nachweise direkt vom Smartphone.

      Vertrauensniveaus der BundID: BMI-Leitfaden „Die BundID" für Behörden, Stand 05/2024, abgerufen 31.07.2026 · EUDI-Wallet-Zeitplan: bmds.bund.de („erste Stufe Anfang 2027", Entwicklung SPRIND/BSI/Bundesdruckerei/Fraunhofer AISEC), abgerufen 31.07.2026.

      Der Weg in die Verwaltung

      Beide Seiten des Schreibtischs — eine Plattform

      Die entscheidende Frage jedes Bürgerportals: Wie kommen die Daten zum Sachbearbeiter? Antwort: als strukturiertes, authentifiziertes Antragspaket — nicht als E-Mail-Freitext.

      1 · BürgerlotseGeführter Antrag, Stammdaten aus BundID, Anlagen geprüft → XÖV-Datensatz + PDF/A
      2 · FIT-ConnectBundesweiter Zustelldienst der FITKO: Ende-zu-Ende verschlüsselt, Routing über das Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV)
      3 · KonnektorEmpfang im Fachverfahren oder DMS der Kommune — je Ausbaustufe
      4 · RückkanalBescheid digital ins BundID-Postfach, Status live beim Bürger

      Konzeptdarstellung der Zielarchitektur (FITKO-Zustelldienst FIT-Connect, DVDV) — keine Aussage über den heutigen Anschlussstand der Stadt Worms. Worms nutzt heute bereits externe Antragsstrecken, u.a. wohnsitzanmeldung.gov.de und antrag-kommunal.service.rlp.de (worms.de, Online-Dienste-Übersicht, abgerufen 31.07.2026).

      Außen: der Bürgerlotse

      Versteht Alltagssprache, kennt Satzung, Gebühr und Zuständigkeit, füllt vor, reicht ein — und sagt ehrlich, wo der Mensch im Amt entscheidet.

      • Lebenslagen statt Behördengliederung
      • Jede Auskunft mit Fundstelle und Stand
      • Antragspaket statt Kontaktformular

      Innen: das Sachbearbeiter-Cockpit

      Derselbe Vorgang, dieselbe Wissensbasis — aus Sicht der Verwaltung: vollständig vorgeprüft, entscheidungsreif aufbereitet.

      Vorgang W-2026-04711 · Anmeldung Wohnsitz✓ vollständig
      • Identität: BundID, Vertrauensniveau hoch
      • Wohnungsgeberbestätigung liegt bei
      • Plausibilität Einzugsdatum/Adresse geprüft
      • → Entwurf der Meldebestätigung liegt zur Freigabe vor — Entscheidung beim Menschen
      Synthetischer Beispielvorgang, plausibilisiert an der Struktur der neuland-Kommunal-Demos. Kein echter Datensatz.
      Belege

      Quellenverzeichnis

      Die Belege zu den einzelnen Aussagen stehen jeweils direkt an der Stelle, an der sie verwendet werden — in den Wahlprüfsteinen zellenweise, im Worms-O-Mat je These, in der Standortentwicklung je Fall. Hier stehen die übergreifenden Quellen.

      Haushalt und Finanzen der Stadt Worms

      • Haushaltsplan 2026 der Stadt Worms, Band 1, 525 Seiten, Beschlussvorlage 2/136/24-29, sowie die Kurzdarstellung Haushalt 2026 — Quelle sämtlicher Ausgangswerte des Worms-O-Mat. Abgerufen 07.08.2026.
      • Schuldenschnitt 2024: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 16.05.2024 — Übergabe des PEK-RP-Bescheids über 123.270.107 € an die Stadt Worms, 55 % der anrechenbaren Liquiditätsschulden. Abgerufen 10.08.2026.
      • ISEK Domquartier inklusive vorbereitender Untersuchungen, Stand 26.03.2025, Anlage zu Beschlussvorlage 6/062/24-29 — Kosten- und Finanzierungsübersicht, Förderquote 90 %.
      • Rats- und Bürgerinformationssystem worms.gremien.info (System MORE Rubin): 2.093 Sitzungen ab 01.09.2004 mit Vorlagen und Anlagen. Die Startseite ist auf NOINDEX und NOFOLLOW gesetzt. Die maschinenlesbare OParl-Schnittstelle ist nach eigener Fehlermeldung nur zwischen 01:00 und 05:00 Uhr verfügbar; außerhalb dieses Fensters antwortet sie mit Fehlercode 503. Eigener Abruf 07.08. und 10.08.2026.

      Wahlprogramme und amtliche Grundlagen (Abrufe 10.08.2026)

      • Stephanie Lohr (CDU): „Ganz Worms im Blick. Das Zukunftsprogramm für Worms 2027–2035", 15 Seiten, PDF verlinkt auf stephanielohr.de.
      • Timo Horst (SPD): „Der Weg für Worms", zehn Bausteine, zeitfuerworms.com.
      • AfD-Kreisverband Worms: Kommunalprogramm, zehn Kapitel, ohne Datumsangabe (Seitenfuß © 2024), afd-worms.de/kommunalprogramm/. Kein eigenes OB-Programm des Kandidaten auffindbar.
      • FDP-Kreisverband Worms: „Kommunalwahlprogramm 2024 — Worms hat eine Zukunft verdient!", sieben Kapitel auf fünf Seiten, veröffentlicht 05/2024, fdpworms.de. Kein eigenes OB-Programm des Kandidaten auffindbar.
      • AfD-Grundsatzprogramm „Programm für Deutschland", 2016, 96 Seiten, PDF auf afd.de — Grundlage des Verfassungschecks.
      • Bekanntmachung der Wahlvorschläge der Stadt Worms vom 31.07.2026 — vier zugelassene Kandidaturen, Wahltermin 13.09.2026, etwaige Stichwahl 27.09.2026.

      Recht und Rechtsprechung

      • Zuständigkeits-Test: § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 47 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz; § 17a Abs. 2 GemO RLP (Ausschluss von Bauleitplänen und Haushaltssatzung vom Bürgerentscheid); Art. 74 Abs. 1 Nr. 4 und 6 Grundgesetz; § 6 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz.
      • Verfassungscheck: BVerfG 17.01.2017 (2 BvB 1/13, NPD) · BVerfG 18.07.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, Asylbewerberleistungsgesetz) · OVG NRW 13.05.2024 (5 A 1216/22 u. a.) · BVerwG 20.05.2025 (6 B 21.24 u. a., PM 54/2025) · VG Köln 26.02.2026 (13 L 1109/25).
      • Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz, Ministerium des Innern und für Sport, „Parteien und Parteistrukturen", Stand 31.12.2025.

      Standortentwicklung — die sieben Fälle

      • RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zum Stärkungspakt Stadtfinanzen NRW; Pressemitteilungen des Landes NRW zu Defizitabbau und Haushaltsausgleich.
      • Hessisches Finanzministerium und Stadt Offenbach am Main zur HESSENKASSE; Pressemeldungen der Stadt vom 13.08.2025 (Gewerbesteuer-Allzeithoch) und 21.11.2025 (Arbeitsplätze, Ansiedlungen).
      • Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2020 zum kommunalen Finanzausgleich; Landesfinanzausgleichsgesetz vom 07.12.2022; Finanzausgleichsmasse 2023 plus 357 Mio. € (plus 10,2 %).
      • Stadt Monheim am Rhein (Ratsbeschluss 28.03.2012, Hebesätze 435/300/285/265, Sparkonzept); Bund der Steuerzahler; ifo Dresden berichtet / Deutsches Steuerzahlerinstitut zum Fall Monheim.
      • ILS, „Interkommunale Gewerbegebiete in Deutschland"; Interkommunales Gewerbegebiet Limes. Regionalverband Ruhr zu Brachflächenpotenzialen; Duisburg-Walsum, ehemalige Papierfabrik.
      • ARL, „Kommunale Wirtschaftsförderung"; KommunalWiki, „Bestandspflege".

      Sonstiges

      • Statistikstelle der Stadt Worms: 87.809 Einwohner mit Hauptwohnsitz, Stand 31.12.2022.
      • Farbwerte: Messung aus dem Produktiv-CSS von worms.de (dominant #004899) — ein publizierter Styleguide der Stadt liegt nicht vor. Wort- und Bildmarken der Stadt werden nicht verwendet.
      • Kandidaturen sind mit Monogrammen dargestellt; für Presse- und Kampagnenbilder liegen keine Nutzungsrechte vor.